Am Beginn unserer Arbeit steht die Analyse und die Entwicklung einer schlüssigen Strategie für Ihre Unternehmens- oder Markenkommunikation.
Bei der Umsetzung setzen wir auf marktführende Systeme und bieten mit Kreation, Text- und Bildredaktion oder Online-Marketing umfassende Dienste den Erfolg Ihrer digitalen Kommunikationsstrategie.
Wir setzen auf bewährte und sichere Systeme, mit denen wir uns auskennen. Wir wählen je nach Anforderung das passende System aus und erweitern es um benötigte Funktionen.
Zur Unterstützung Ihrer Online-Strategie analysieren wir den Traffic auf Ihren Websites oder Online-Shops, richten Advertising-Kampagnen ein oder bewerben Ihre Plattform mithilfe bewährter Newsletter-Systeme.
Sehen Sie sich unsere Lieblingsprojekte an, die wir auf den Projektseiten etwas ausführlicher beschreiben.
Da kein Projekt dem anderen gleicht, nehmen Sie am besten direkten Kontakt zu uns auf, damit wir Ihr konkretes Vorhaben besprechen und planen können.
Seit über 25 Jahren entwickelt keybits als inhabergeführte Agentur digitale Medienprojekte für Unternehmen unterschiedlicher Branchen.
Da für uns jedes Projekt einzigartig ist, entwickeln wir individuelle, anforderungsgerechte Konzepte und setzen bei der Umsetzung gleichermaßen auf bewährte und zeitgemäße Lösungen.
Seit Januar müssen Online-Händler gemäß der ODR-Verordnung (Verordnung über die außergerichtliche Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) einen Link im Impressum einbinden, der auf die Online- Streitbeilegungsplattform der EU verweist.
Jeder Online-Händler, der Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge mit Konsumenten anbietet muss ab dem 09. Januar 2016 diesen Link zur Verfügung stellen. Dadurch sollen Streitigkeiten im Online-Handel außergerichtlich geklärt werden.
Das Problem ist nur:
Diese Plattform existiert noch nicht. Diese wird, wie die EU mitteilt, erst Mitte Februar in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
Nur weil die Plattform noch nicht existiert, ist der Online Händler nicht automatisch von seiner Pflicht befreit. Er muss jedoch trotzdem auf die Streitbeilegungsplattform der EU hinweisen.
Online-Händler sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen und den Link nach Bekanntgabe veröffentlichen.